Das OWiG - Geldbußen und Erzwingungshaft
Die Vollstreckung gerichtlich verhängter Geldbußen, Vollstreckung von Erzwingungshaft, Geldbußen im Jugendverfahren
Das OWiG
OLG Celle, 2 Ss 15/16
3. Wenn durch mehrere Handlungen Bußgeldvorschriften verletzt werden und diese in Tatmehrheit zueinander stehen, so sind die Geldbußen gesondert festzusetzen, auch wenn diese Handlungen gleichzeitig geahndet werden. Sie können nicht zu einer "Gesamtgeldbuße" zusammengezogen werden.