Die Vollstreckung der Geldstrafe, die Ersatzfreiheitstrafe,
die Tilgungs-Verordnung NRW
Zu beachten ist in der Vorweihnachtszeit zusätzlich folgende RV:
Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen und Zustellung von Ladungen
zum Strafantritt in der Weihnachtszeit
- RV d. JM vom 8. Dezember 1986 (4300 - III A. 21.3) -
Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen und Zustellung von Ladungen
zum Strafantritt in der Weihnachtszeit
- RV d. JM vom 8. Dezember 1986 (4300 - III A. 21.3) -
Die Aufrechnung von Geldstrafen- und Kostenforderungen gegen Erstattungsansprüche des Verurteilten z.B. aus Entschädigungs- oder Kostenfestsetzungsverfahren
Das Aufrechnungs-Schreiben ist dem Verurteilten oder seinem
Verteidiger zuzustellen und dem zuständigen Gericht bzw. der
zuständigen Staatsanwaltschaft zu übermitteln. (an den Pflichtverteidiger
nur mit neuer Vollmacht, da Pflichtverteidigerbestellung mit Rechtskraft erloschen!)