Einige Übungsfälle mit Lösung aus dem Skript des Begleitlehrganges beim LG Dortmund. Die Berechnungsweise bei freiheitsentziehenden Maßregeln gem. § 64 StGB mit Organisationshaft orientiert sich an der Praxis (nicht am Beschluss des OLG Hamm, 2 Ws 332/00, dem die Fachhochschule für Rechtspflege Bad Münstereifel folgt)