Die elektronische Geldstrafenvollstreckung sollte bei der
Staatsanwaltschaft Bochum bereits vor Jahren
eingeführt werden. Das ist meines Wissens das erste Mal,
dass sich im Bereich der Justiz die Einführung eines
Verfahrens-Projektes verschoben hat. ;-)
Ich bin skeptisch, ob die eGSV nicht Arbeitsplätze
im Bereich der Servicekräfte kosten wird.
Vorab ein grober Überblick über den Verfahrens-Ablauf bei der StA Bochum
sowie das MESTA-Handbuch eGSV; vermutlich sind die Abläufe bei
verschiedenen Staatsanwaltschaften unterschiedlich. Die Akte wird grundsätzlich
nur für die Vollstreckungseinleitung bei Geldstrafe, Geldbuße, Verfall benötigt;
bei Verwarnung mit Strafvorbehalt geht das Verfahren erst ab
Verurteilung zur vorbehaltenen Strafe in das eGSV-Verfahren über.
Nach der Einleitung wird mit 2 Bildschirmen nur noch ohne Akte gearbeitet.
Wie bei jeder Einführung derartiger Justiz-IT-Projekte werden die
Arbeitsabläufe "massiv beschleunigt" werden.
sowie das MESTA-Handbuch eGSV; vermutlich sind die Abläufe bei
verschiedenen Staatsanwaltschaften unterschiedlich. Die Akte wird grundsätzlich
nur für die Vollstreckungseinleitung bei Geldstrafe, Geldbuße, Verfall benötigt;
bei Verwarnung mit Strafvorbehalt geht das Verfahren erst ab
Verurteilung zur vorbehaltenen Strafe in das eGSV-Verfahren über.
Nach der Einleitung wird mit 2 Bildschirmen nur noch ohne Akte gearbeitet.
Wie bei jeder Einführung derartiger Justiz-IT-Projekte werden die
Arbeitsabläufe "massiv beschleunigt" werden.
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Dieser Leitfaden der Staatsanwaltschaft Bochum betrifft überwiegend die Rechtspfleger und wird demnächst um typische Fragestellungen nebst Antwort ergänzt werden.
Dieser Leitfaden nebst Scaneinstellung betrifft die Servicekräfte und wird
ebenfalls noch um typische Fragestellungen nebst Lösung ergänzt werden.
Müssen beide noch überarbeitet werden, sie waren nicht anonymisiert.
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Das Anwenderhandbuch MESTA "Elektronische Geldstrafenvollstreckung"
Mangelnde Rechtskraft durch unwirksame Zustellung oder Wiedereinsetzung
Der/die Rechtspfleger/in muss bei fehlender Rechtskraft in EGSV verfügen: