Vollstreckungsarten - Vollstreckungsvoraussetzungen -ein Überblick
Mangelnde Rechtskraft durch unwirksame Zustellung, Wiedereinsetzung oder Wiederaufnahme:
Entsprechendes ist unter EGSV für Servicekräfte für die EGSV eingestellt.
Der/die Rechtspfleger/in muss bei nicht eingetretener Rechtskraft in EGSV verfügen: