Ein kurzer Überblick zur Führungsaufsicht
mit der Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein- Westfalen (KURS NRW)
Gem. RdErl. d. Justizministeriums - 4201 – III. 18 -, d. Innenministeriums
Während ich der Führungsaufsicht (vor allem, wenn sie mit Bewährung in anderer Sache zusammenfällt oder weiterbesteht, obwohl ggf. eine neue Freiheitsstrafe von über 2 Jahren verhängt wurde, die entweder gem. § 57 StGB ausgesetzt wird oder aber bei Vollverbüßung eine neue Führungsaufsicht bedingt) eher negativ gegenüberstehe, halte ich die Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS NRW) für zwingend erforderlich.